Vorsorge treffen für Alter und Krankheit

Das Leben im Alter genießen, sich Zeit nehmen für die Dinge, die in den Jahren der Berufstätigkeit an zweiter Stelle standen… Es könnte so schön sein! Aber die gesetzliche Rente wird immer geringer ausfallen, die Jungen unter uns müssen gar fürchten, keine gesetzliche Rente mehr zu er halten. Und was passiert im Falle von Krankheit oder Berufsunfähigkeit? Für die folgenden Generationen heißt es also: privat vorsorgen!
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Andreas Föst, persönlicher Berater bei Honsel, ist in seinem Büro, bei Ihnen zu Hause oder bei Honsel für Sie da.
Betriebliche Altersversorgung lohnt sich
Diese Form der Altersvorsorge wird über steuerliche Vorteile und andere staatliche Förderungen unterstützt. So haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf staatlich geförderte Entgeltumwandlung für zusätzliche Altersvorsorge. „Bei der Entgeltumwandlung verzichten Sie auf einen Teil Ihres Entgelts und erhalten im Gegenzug von Ihrem Arbeitgeber eine wertgleiche Versorgungszusage“, erklärt Andreas Föst, Versicherungsmakler und Berater bei Honsel. „Konkret heißt das, Sie können mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Teile des Bruttoentgelts in eine Kapital gedeckte Altersvorsorge umgewandelt werden, ohne dass darauf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden“, so Föst. Ein Vorteil für jeden Mitarbeiter. Und das Unternehmen gibt sogar noch etwas dazu.

Der Tarifvertrag sieht vor, dass der Arbeitgeber eine Leistung zum Aufbau einer ergänzenden Altersversorgung erbringt. Mit der AVWL, der „altersversorgungswirksamen Leistung”, unterstützt das Unternehmen die Mitarbeiter bei ihrer Altersversorgung.

Die Leistung beträgt maximal 26,59 EUR pro Monat für Vollzeitbeschäftigte und 13,29 EUR pro Monat für Auszubildende. Teilzeitbeschäftigte erhalten einen anteiligen Anspruch.

Der monatliche Höchstbetrag der Entgeltumwandlung, der vom Bruttoentgelt abgezogen wird, liegt derzeit inklusive des AVWL-Zuschusses des Arbeitgebers bei 220 EUR im Monat. Ein Vorteil dabei ist, dass der Betrag flexibel ist, also individuell bestimmt und jederzeit angepasst werden kann. Weitere Informationen und Berechnungsmöglichkeiten finden sie unter: www.metallrente.de.
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Betriebliche Berufsunfähigkeitsabsicherung
Die Wahrscheinlichkeit, seinen Beruf gesundheitsbedingt aufgeben zu müssen, ist sehr viel höher als allgemein angenommen: Durchschnittlich jeder vierte Berufstätige ist betroffen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit beträgt die maximale Unterstützung der gesetzlichen Rente gerade mal rund 30 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Berufsunfähigkeitsvorsorge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung kann für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entscheidende Vorteile haben: Sie zahlen die Prämie aus dem Bruttoentgelt, also steuer- und sozialversicherungsfrei.

Das Versorgungswerk MetallRente, eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien Gesamtmetall und IG Metall, bietet allen Unternehmen der Metallbranche und deren Beschäftigten einfache und zuverlässige Vorsorgelösungen. „Schließlich bietet die betriebliche Altersversorgung die Chance, die eigene Altersversorgung, die Hinterbliebenenabsicherung im Todesfall und eben die Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit im Rahmen der steuerlichen Grenzen in einem Paket zu regeln“, fasst Föst die Möglichkeiten der betrieblichen Vorsorge zusammen.

Honsel arbeitet bereits seit einigen Jahren mit dem zertifizierten Fachberater der MetallRente, der "Föst und Partner Versicherungsmakler GmbH" aus Arnsberg-Neheim, zusammen. An regelmäßigen Beratungstagen an den deutschen Standorten kann sich jeder Mitarbeiter im persönlichen Gespräch individuell beraten lassen. Auch die Beantragung des Arbeitgeberzuschusses zu den AltersVorsorgewirksamenLeistungen AVWL (ehemals VermögensWirksame Leistungen, kurz VL) kann durchgeführt werden.

Quelle mit an: Der Honselaner Frühjahr/Sommer 2010, Das Mitarbeitermagazin der HONSEL-Gruppe