Betriebliche Vorsorge fürs Alter lohnt sich gleich mehrfach
Auch Azubis haben – genau wie alle Arbeitnehmer – ein Anrecht auf betriebliche Altersvorsorge über die so genannte Entgeltumwandlung. Dabei verzichten sie auf die Auszahlung von Teilen ihrer Vergütung. Dieser Betrag wird fürs Alter angelegt und bleibt damit steuer- und sozialversicherungsfrei. Indirekt fördern so Sozialversicherungen und Staat das Ansparen fürs Alter.
Folgendes Beispiel zeigt, wie sich dies auswirkt: Verzichtet ein Azubi zugunsten der Altersvorsorge auf die Auszahlung von 100 Euro seines monatlichen Ausbildungsentgelts, so reduzieren sich die Sozialversicherungsbeiträge entsprechend. Der Azubi muss dann rund 21 Euro weniger an die Sozial kassen abführen. Unterm Strich hat er somit aktuell monatlich nur 79 Euro weniger. Falls er mit seinen Einkünften bereits über den Steuerfreibeträgen liegt, muss er auch weniger ans Finanzamt zahlen. Auch der Arbeitgeber spart – im Beispielfall etwa 20 Euro pro Monat an Sozialbeiträgen. Viele Firmen beteiligen sich deshalb – zumindest mit dem Betrag, den sie hierdurch selbst einsparen – an der Altersvorsorge ihrer Arbeitnehmer bzw. Azubis.
Wegen der Ersparnis bei den Sozialversicherungsbeiträgen ist die betriebliche Altersvorsorge laut Stiftung Warentest deutlich attraktiver als beispielsweise eine private Rentenversicherung.
Azubis, die einen entsprechenden Versicherungsvertrag unterschreiben, sollten aber auf das Kleingedruckte achten. Wichtig ist etwa, dass der Vertrag ohne größeren Schaden vorübergehend ruhend gestellt werden kann, wenn man später etwa eine Zeitlang ohne Job sein sollte. Bei der »MetallRente« ist dies beispielsweise möglich. Die MetallVerträge können ohne Probleme bis zu drei Jahre beitragsfrei gestellt werden. Nimmt man die Zahlung innerhalb dieses Zeitraums wieder auf, entstehen – bis auf die entsprechende Reduzierung der späteren Rentenleistung – keine weiteren Nachteile.
»Entgeltumwandlung kann Kindergeld der Eltern retten«

Jörg Resech ist Leiter für Prozess- und Produkt-management bei der gemeinsam von IG Metall und Gesamtmetall getragenen »MetallRente«.
Resech: Die Logik ist ganz einfach: Je langfristiger man Geld für eine eigene zusätzliche Rente spart und anlegt, desto höher sind natürlich die Erträge.
Mit welchem Beitrag müssen sich Azubis mindestens bei der Entgeltumwandlung beteiligen?
Resech: Der Mindestbeitrag liegt aktuell bei 186,36 Euro pro Jahr, also 15,53 Euro pro Monat (das entspricht einem Hundertsechzigstel der Bezugsgröße). Maximal können übrigens sozialbeitragsfrei derzeit jährlich 2.544 Euro umgewandelt werden. Viele Azubis können zudem bereits im ersten Ausbildungsjahr bei ihrem Arbeitgeber altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) beantragen und diese zusätzlich für ihre Altersvorsorge verwenden.
Gibt es für Azubis ein besonders schlagendes Argument für die Entgeltumwandlung?
Resech: Die Entgeltumwandlung kann auch den Kindergeldanspruch der Eltern der Azubis retten. Denn viele Eltern bekommen kein Kindergeld mehr, obwohl ihre Kinder unter 25 Jahre alt sind und eine Ausbildung absolvieren. Das Einkommen der jungen Leute darf nämlich – nach Abzug der Werbungskostenpauschale und der Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung – 7.680 Euro im Jahr nicht übersteigen. Wer darüber liegt, verliert den Anspruch auf Kindergeld. Auch die Kinderzulage bei der RiesterRente der Eltern – immerhin 185 Euro im Jahr – geht dann ver loren. Durch die Altersvorsorge per Bruttoentgeltumwandlung kann die kritische Einkommensgrenze von 7.680 Euro jedoch wieder unterschritten werden, da der Beitrag für die betriebliche Altersversorgung das Bruttoentgelt entsprechend reduziert. Das Ergebnis: Man spart schon als Azubi etwas fürs Alter und die Eltern bekommen auch wieder bzw. weiterhin Kindergeld und für ihre Riester-Rente die Kinderzulage. Es lohnt sich also für Azubis und deren Eltern, das einmal durchzurechnen.