Altersversorgung
Verbesserungen nur für einen Teil der Arbeitnehmer
25. September 2009 | 13:27 Uhr |
Lässt der Arbeitgeber nur den Arbeitnehmern eine Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung zukommen, die ein gewisses Versorgungsniveau noch nicht erreicht haben, verstößt er damit nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Lesen Sie mehr…